Für Winterthur ist es so, dass wir mit unseren Lohnausweisen (so etwas ähnliches wie die Lohnsteuerkarte in Deutschland), Bankbelegen (Kontoauszüge), Ausländerausweisen, vorläufiger Steuererklärung für das laufende Jahr und Nachweisen über die Verwendung der Vorsorgeleistungen der Pensionskasse einen Termin beim Steueramt wahrnehmen mussten. Dieser Termin sollte mindestens einen Monat vor dem eigentlichen Abmeldedatum stattfinden. Warum? Man bekommt vor der Abreise noch den endgültigen Steuerbescheid für das komplette Steuerjahr, welcher unbedingt zu begleichen ist. Anderenfalls wird die steuerliche Abmeldung aus der Schweiz verweigert. Ausreisen kann man dann natürlich trotzdem, jedoch bleibt die Steuerpflicht in der Schweiz aufrecht erhalten, was zur Folge hat, dass sämtliche Einkommen, auch die, die nicht in der Schweiz erwirtschaftet werden, in der Schweiz versteuert werden müssen. Bei uns ist es so gewesen, dass wir die definitive Abmeldung aus der Schweiz zwingend benötigt haben, da wir unsere Altersvorsorge zu 100% ausbezahlen lassen wollten.
Es gibt jedoch noch einen zweiten Weg um die gewünschte Genehmigung zu erhalten. Wenn Du einen Kollegen hast, der Dir vertraut und dem Du vertraust, dann kannst Du eine Steuervollmacht für den Kollegen ausstellen. Diese Vollmacht bevollmächtigt den Kollegen dann, die Dokumente für Dich zu empfangen, welche er dann an Dich weiterleiten muss. Dies ist dafür gedacht, dass Du dann die Steuererklärung erstellen kannst und ebenfalls auch Deinen Steuerbescheid erhältst. Der Bevollmächtigte ist nicht dafür Verantwortlich, dass Du die Steuer auch bezahlst. Dies musst Du also selbst machen. Er wird jedoch alle Briefe erhalten die vom Steueramt an Dich gesendet werden. Und damit wird er dann auch erfahren, dass Du ein Steuerschuldner bist und dann wird sich zeigen wie sehr Ihr euch gegenseitig vertraut. In Winterthur wird es aktuell so gehandhabt, daß Du eine Art Kaution hinterlegen musst, damit die Steuerschuld auch garantiert beglichen wird. Die Kaution ist in der Höhe der zu erwartenden Steuerrechnung für das laufende Jahr. Es können also durchaus mehrere Tausend Franken werden.
Hallo Eike, interessanter Beitrag. Vielen Dank. Du schreibst, dass du dir die Altersvorsorge zu 100% ausbezahlen lassen wolltest.
Was ich bisher gelesen habe ist dass man sich die AHV nicht ausbezahlen lassen kann, solange man noch die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Habt ihr diese abgegeben?
Hallo Dom,
Du hast natürlich recht, wir besitzen nach wie vor die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Wille 100% auszahlen zu lassen war da, aber die AHV scheitert in der Tat an diesem kleinen Punkt. Daher bleibt die AHV so wie sie ist. Wer weiß wozu dies irgendwann einmal gut ist.
Liebe Grüße
Eike